Die Startgebühr pro Brevet beträgt € 8,-, für jede Medaille kommen € 9,- hinzu. Aus organisatorischen Gründen muss für jedes Brevet eine gesonderte Anmeldung erfolgen. Bei Anmeldung für mehrere Brevets sollte der Gesamtbetrag idealerweise gesammelt in einer Überweisung beglichen werden. Das spart uns Arbeit.
Bitte meldet euch nur an, wenn ihr auch wirklich starten wollt.
Der Zahlungseingang muss bis 4 Wochen vor dem Brevet erfolgen. Ist der Zeitraum bis zum Brevet kürzer, so gilt eine Frist von sieben Tagen nach Erhalt der Bestätigung. Wir schicken keine Erinnerung, bei fehlendem Zahlungseingang lassen wir jemanden von der Warteliste nachrücken.
Achtung: Die Startgebühr wird nicht zurückerstattet.
Nach der Anmeldung erhältst du per Mail eine Anmeldebestätigung mit weiteren Informationen zur Bezahlung etc. Wir tragen jeden Teilnehmer für die Nutzung der digitalen Brevetkarte ein. Wer sich auf der Seite ebrevet.de registriert, kann anhand der Teilehmerliste feststellen, ob die Zahlung bei uns angekommen ist. Eine gesonderte Zahlungsbestätigung verschicken wir nicht.
Bitte nimm unsere E-Mailadresse (info@ara-ruhrgebiet.de) in das Adressbuch deines E-Mail-Accounts auf. So kannst du die Wahrscheinlichkeit verringern, dass die Mail im Spamordner landet.
In der Woche vor dem Brevet verschicken wir weitere Informationen zur Strecke, zum Start sowie den GPX-Track.
Haftungsausschluss & Datenschutzerklärung
1. Allgemeines
Der Ausrichter des Brevets (Radmarathon) ist kein Veranstalter im rechtlichen Sinne. Er übt eine freiwillige, nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete Tätigkeit aus. Die Teilnahme an dem Brevet begründet daher kein vertragliches Verhältnis und keine rechtliche Sonderbeziehung mit dem Ausrichter.
Es ist einem Brevet immanent, dass die Teilnehmer mit allen sich auf der Fahrt ergebenden Schwierigkeiten und Gefahren, auch wenn diese unvorhersehbar sind, zurechtkommen und diese bewältigen müssen.
2. Haftungsausschluss
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Ausrichters des Brevets und seiner Vertreter ist auf grobe Fahrlässigkeit, bei Schäden an Leben, Körper und Gesundheit auf Fahrlässigkeit beschränkt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
Die Haftung ist darüber hinaus bei grob fahrlässigem Verhalten, soweit es sich nicht um Schäden an Leben, Körper und Gesundheit handelt, auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden der Höhe nach begrenzt. Die Haftung der Teilnehmer untereinander bleibt von dieser Regelung unberührt.
3. Erklärung über die gesundheitliche Verfassung und Kenntnis der Gefahren eines Brevets
Der Teilnehmer erklärt, dass er in einer den Herausforderungen des Langstreckenfahrens entsprechenden gesundheitlichen und körperlichen Verfassung ist. Er erklärt zudem, dass er sich den Gefahren eines Brevets, insbesondere der Unvorhersehbarkeit von äußeren Umständen bei Langstreckenfahrten, bewusst ist und in diesem Bewusstsein die Fahrt absolviert.
4. Datenschutz
Der Teilnehmer willigt in die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung der bei der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten ein. Er willigt zudem in die unentgeltliche Anfertigung, Verwendung und Veröffentlichung von Fotos und Videos seiner Person ein. Diese Einwilligung ist jederzeit frei widerruflich.
Die Anmeldung für die Brevets 2024 ist geschlossen.